BesterVorOrt - Die besten Anbieter vor Ort

Über das Portal

Woher die Bewertungen kommen, wie die Auszeichnungen zustande kommen und wonach die Trefferliste sortiert ist.

Was BesterVorOrt ist

BesterVorOrt ist ein Bewertungsportal für Unternehmen in Hessen. Für Besucher ist die Nutzung kostenlos und ohne Konto möglich; ein Konto wird nur gebraucht, um selbst zu bewerten oder ein Unternehmensprofil zu verwalten.

Betreiber ist die Handelsbrücke GmbH, Gießen — die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Woher die Bewertungen kommen

Zu einem Unternehmen können Bewertungen aus mehreren Quellen zusammenlaufen: aus Bewertungen, die direkt hier abgegeben werden, und aus Beständen angebundener Partnerquellen. Je Quelle werden die Durchschnittsnote, die Gesamtzahl der Bewertungen und die Verteilung auf die Sternestufen getrennt geführt.

In der Trefferliste wird die Note derjenigen Quelle angezeigt, die für das Unternehmen die meisten Bewertungen enthält. Welche Quellen einbezogen sind, ist auf der Partnerseite einsehbar.

Prüfung von Bewertungen

Direkt eingereichte Bewertungen werden nicht sofort veröffentlicht, sondern erhalten erst nach einer Prüfung den Status „freigegeben“. Nur freigegebene Bewertungen sind öffentlich sichtbar und fließen in die Anzeige ein.

Jede auf BesterVorOrt verfasste Bewertung wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion gelesen — nicht automatisiert. Geprüft wird, ob die Schilderung einen konkreten Geschäftskontakt erkennen lässt, ob sie sich auf das bewertete Unternehmen bezieht und ob sie frei von Beleidigungen, Schleichwerbung und rechtswidrigen Inhalten ist. Erst nach Freigabe erscheint die Bewertung und zählt für die Gesamtnote. Eine Überprüfung des geschilderten Erlebnisses selbst findet nicht statt; das ist einem Portal nicht möglich. Bewertungen, die aus dem Google-Unternehmensprofil übernommen werden, sind als solche gekennzeichnet und bereits bei Google öffentlich. Unternehmen können jede Bewertung über „Fehler melden“ beanstanden; die bewertende Person hat dann sieben Tage für eine Stellungnahme (Abschnitt 4.3 der AGB).

Auszeichnungen

Ausgezeichnet werden je Kategorie die drei Unternehmen mit den meisten 5-Sterne-Bewertungen des jeweiligen Jahres, hessenweit und unabhängig von der Stadt. Die Auszeichnung wird berechnet und ist nicht käuflich.

Sortierung der Trefferliste (§ 5b Abs. 2 UWG)

Wonach die Unternehmen sortiert sind

Maßgeblich ist die Bewertung: Das am besten bewertete Unternehmen steht oben. Grundlage ist die Durchschnittsnote aus der Quelle, die für das jeweilige Unternehmen die meisten Bewertungen enthält — in der Regel Google. Eine bessere Position bekommt man also über bessere Bewertungen, nicht über Geld.

Die Liste kann zusätzlich auf Wunsch nach Bewertung, nach Anzahl der Bewertungen oder alphabetisch sortiert werden.

Was Werbung nicht beeinflusst

Verkauft werden Werbeplätze — keine Bewertungen und keine Noten. Die angezeigte Durchschnittsnote, die Anzahl der Bewertungen und die Auszeichnungen werden durch eine Buchung nicht verändert. Auch die Sortierung der nicht gebuchten Unternehmen untereinander bleibt allein von deren Bewertungen abhängig.

Wo Anzeigen erscheinen

Gebuchte Einträge werden am Anfang der Trefferliste ausgegeben und sind dort als Anzeige gekennzeichnet. Sie stehen damit unabhängig von der gewählten Sortierung oben. Darunter folgt die Trefferliste, sortiert nach der Bewertung.

Kennzeichnung von Anzeigen

Gebuchte Einträge sind in der Trefferliste als Anzeige gekennzeichnet.

Kontakt und Rechtstexte